Teilnahmebedingungen 4 Jahre Dennis Lieblingsuhren vom 10.12.2025 bei 123.tv

Wenn Sie am 10.12.2025 in den “Dennis Lieblingsuhren”- Shows bei 123.tv mindestens einen Artikel aus der Show “Dennis Lieblingsuhren” käuflich erwerben, können Sie eine von 4 Lieblingsuhren gewinnen.

1. Veranstalter ist die 1-2-3.tv GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald. Teilnehmen darf jede volljährige, bei 1-2-3.tv registrierte natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von 1-2-3.tv und seiner Kooperationspartner sowie deren Angehörige.

2. Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt automatisch durch den Kauf eines Artikels am 10.12.25 in den “Dennis Lieblingsuhren”- Shows. Eine zusätzliche Anmeldung oder Registrierung ist nicht notwendig. Eine mehrmalige Teilnahme erhöht nicht die Gewinnchancen.

3. Der Gewinner wird unter allen rechtmäßigen Teilnehmern durch Los ermittelt.

4. Der Gewinn wird dem Gewinner nach der Auslosung per Post zugesendet.

5. Die 1-2-3.tv GmbH behält es sich vor, bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten Kunden von der Teilnahme auch rückwirkend auszuschließen und den Gewinn neu auszulosen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Eine Barauszahlung oder Erstattung im Falle einer Rückgabe ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar. Im Falle des Gewinns ist der benachrichtigte Teilnehmer verpflichtet, innerhalb von vier (4) Wochen nach Versand der Benachrichtigung gegenüber 1-2-3.tv zu erklären, ob er den Gewinn annimmt. Falls 1-2-3.tv innerhalb der vorgenannten Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt der Gewinn ersatzlos und 1-2-3.tv behält sich vor, einen anderen Teilnehmer per Los als Gewinner zu ermitteln.

7. Die Teilnehmer geben mit ihrer Teilnahme ihr Einverständnis, namentlich on Air und im Internet genannt zu werden. Die Teilnehmer sind mit einer telefonischen Kontaktaufnahme durch unseren Kooperationspartner bei der Gewinnmitteilung einverstanden.

8. Die Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen und -bestimmungen behandelt.